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Grundbuchamt



Anschrift:

Otto-Lilienthal-Straße 24
71034 Böblingen
Tel.:07031/6860-0
Fax:07031/6860-300 oder 0800 66449281239
email: Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de

Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier. 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Das Grundbuchamt ist am Mittwoch, 17.04.2024 erst ab 9.30 Uhr telefonisch erreichbar.

Die Einsichtnahme in Grundbücher ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail oder Telefon möglich.
Anträge übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese direkt in den Briefkasten.
Bei unaufschiebbaren Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an
Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
Grundbuchabschriften können Sie online auf der Homepage beantragen, Sie finden den Link unter Service – Grundbuchamt – Grundbucheinsicht Grundbuchausdrucke.

Wichtige Hinweise:

Zur Vermeidung von Nachteilen sind Postsendungen an das Grundbuchamt ausschließlich an die Adresse Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen oder an das Postfach 1620, 71006 Böblingen zu senden.

Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge:

Gem. § 82 Grundbuchordnung (GBO) soll das Grundbuchamt nach Bekanntwerden eines Sterbefalls auf die Berichtigung des Grundbuchs (Eintragung des/der Erben als Rechtsnachfolger des verstorbenen Eigentümers) hinwirken.

Die Berichtigung des Grundbuchs erfolgt auf schriftlichen Antrag. Eine Antragstellung per E-Mail genügt nicht. Bei mehreren Erben genügt der schriftliche Antrag eines Erben.
Dem Antrag ist ein formgerechter Erbnachweis beizufügen.
Dies erfolgt in der Regel mittels
-Ausfertigung eines Erbscheins,
-beglaubigter Abschrift eines europäischen Nachlasszeugnisses oder
-beglaubigter Abschrift der letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (notarielles Testament oder Erbvertrag) mit Eröffnungsniederschrift.
Kopien dieser Dokumente sind nicht ausreichend.
Die eingereichten Dokumente erhalten Sie nach Vollzug der Grundbuchberichtigung im Grundbuch zurück.
Einen Erbnachweis erhalten Sie erforderlichenfalls beim zuständigen Amtsgericht
-Nachlassgericht-.

Nach Vollzug der Grundbuchberichtigung im Grundbuch erhalten Sie eine entsprechende Eintragungsbekanntmachung.

Ein Formular zur Antragstellung kann hier aufgerufen und sodann ausgedruckt werden:

Formular Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund Erbfolge.

Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular samt formgerechtem Erbnachweis senden Sie uns bitte per Post zu.

Das für Sie zuständige Grundbuchamt finden Sie über den Link www.justizadressen.nrw.de/de/justiz.




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